Allgemeine Verkaufs- und Lieferbedingungen
Ausführung 1/ » v. Jan. 2016
* Im deutschen Zivilrecht gilt grundsätzlich das Prinzip der
Vertragsfreiheit. Dieses Prinzip ermöglicht es den an einem
Rechtsgeschäft Beteiligten, bei Abschluss eines Vertrages dessen Inhalt
frei zu bestimmen. So ist es den Vertragspartnern auch möglich, eine
bestimmte Art der Erfüllung zu vereinbaren, oder auszuschließen. Zum
anderen können auch gesetzl. Regelungen durch eine andere Möglichkeitder
Erfüllung einer Vertrags-/Geldschuld regeln oder vorsehen.
I. GELTUNGSBEREICH
1. Für sämtliche Kauf- und Lieferverträge zwischen der bAU dESIGn
H.L.B.-GmbH & Co.KG, als Auftragnehmer (AN) und dem
Käufer/Besteller, als Auftraggeber (AG) gelten ausschließlich die
nachstehenden Lieferbedingungen als vereinbart. Entgegenstehende
Einkaufsbedingungen des AG kommen nur zum Zuge, wenn sie von uns für
jedes einzelne Geschäft schriftlich anerkannt werden.
2. Wird in Einzelfällen von den Lieferbedingungen abgewichen, oder eine
Bedingung ganz oder teilweise unwirksam, so berührt dies nicht die
Wirksamkeit der übrigen Bedingungen. Mündliche Erklärungen, Auskünfte,
Empfehlungen und Ratschläge bedürfen zu ihrer wirksamen Vereinbarung der
Schriftform.
II. ANGEBOTE UND ABSCHLUSS
1. Unsere Angebote sind freibleibend. Der Besteller ist Auftraggeber und
an seine(n) Bestellung I Auftrag in mündlicher oder schriftlicher
Erteilung gebunden. Ein etwaiger Rücktritt vom Auftrag I Bestellung ist
schriftlich zu erfolgen und bedarf unserer ausdrücklichen Zustimmung.
Bei Rückgabe des (der) Auftrages I Bestellung berechnen wir mind. 30%
der Auftragssumme als Entschädigung, und zzgl. den entgangenen Gewinn.
Die Annahme der Bestellung erfolgt durch eine schriftl.
Auftragsbestätigung. Die Ausführung erfolgt nach
Rückgabe der unterzeichneten Bestätigung und Eingang der geforderten
Anzahlung! Die Preise gelten ab Werk, zzgl. der jeweilig gesetzl.
Mehrwertsteuer.
111. LIEFERUNG
Die vereinbarte Lieferzeit gilt ab Werk. Der Beginn der Lieferzeit setzt die Klarstellung aller Ausführungseinzelheiten voraus. Im Fall höherer Gewalt und Vorkommnisse, die mit der Sorgfalt einer ordentlichen Betriebsführung nicht verhindert werden können, oder Betriebsstörungen (z .B. Krankheit, Streik, Ausfall von Vorlieferanten, Verkehrsstörungen usw.) verlängert sich die Lieferfrist. ln Fällen der unzumutbaren Erfüllung des Vertrages, ist der AN berechtigt von Vertrag zurückzutreten. Ansprüche daraus bestehen nicht.
IV.ZAHLUNGSBEDINGUNGEN
Der AN ist zur Rechnungstellung vor Lieferung, bzw. Fertigstellung
berechtigt und Voraus-/ Abschlagzahlungen zu fordern. Forderungen
jeglicher Art sind sofort nach Erhalt zur Zahlung fällig. Forderungen
mit vereinbartem SKONTO innerhalb 5 Wochentagen oder binnen 10 Tagen
NETIO ohne Abzug. Zahlungen sind erst dann erfolgt, wenn der
Rechnungsbetrag dem AN-Konto gutgeschrieben ist. Bei Zahlungsverzug sind
wir berechtigt dem AG Zinsen in Höhe von 2,5% p.a. über dem jeweiligen
Diskontsatz der EZB zu berechnen. Kommt der AG einer
Zahlungsaufforderung innerhalb der gesetzlichen Frist nicht nach, so ist
der AN berechtigt vom Vertrag mit sofortiger Wirkung zurückzutreten.
Ansprüche und Verfahrenskosten sind dem AG zu übertragen.
V. EIGENTUMSVORBEHALT
Alle gelieferten Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung unserer
sämtlichen, auch künftigen Forderungen unser Eigentum. Bei laufender
Rechnung gilt das Vorbehaltseigentum als Sicherung unserer
Saldoforderung. Bei Zahlungsverzug des AG oder Zweifel an seiner
Zahlungsfähigkeit, ist der AN zur Rücknahme der gelieferten Ware
berechtigt und der AG zur Herausgabe der Ware verpflichtet. Hierzu
gestattet der AG bereits jetzt unwiderruflich den Zutritt zu seinen
Räumen.
VI. ANNAHMEVERZUG
Wenn der AG nach Auftragserteilung auch nach einer ihm gesetzten
Nachfrist die Ware nicht abnimmt, oder die Annahme, oder den Einbau I
die Montage verweigert, haben wir das Recht vom Vertrag zurückzutreten
und I oder Schadensersatz wegen Nichterfüllung in Höhe von 50% des
Bestellpreises zu verlangen. Wird die Annahme auch nach angemessener
Nachfrist (max. 6 Monate) verweigert oder die Ware nicht kostendeckend
veräußert, berechnen wir dem AG die Gesamtkosten inkl. unserer
Veräußerungsbemühungen.
VII. GEWÄHRLEISTUNG
Eingehende Waren, Warenlieferungen und Montageleistungen sind nach
Fertigstellung vom AG auf Vollständigkeit und Mängelfreiheit zu prüfen.
Gegenüber dem AN, der bAU dESIGn H.L.B. GmbH & Co.KG sind erkennbare
Mängel, Beschädigungen und Mengenabweichungen nach Lieferung I Montage
unverzüglich, jedoch spätestens innerhalb 3 Kalendertagen nach Erhalt
der Lieferung bzw. Montage, schriftlich anzuzeigen. Unterbleibt eine
fristgerechte Rüge, so können aus den betreffenden Mängeln keine
Ansprüche gegen den AN geltend gemacht werden. Für von uns gelieferte
fremde Erzeugnisse haften wir nur in dem Umfang, in dem unsere
Unterlieferanten die Gewähr für ihre Fabrikate uns gegenüber übernehmen.
Ansprücheaufgrund eines Mangels können nicht anerkannt werden, wenn die
Ware in Kenntnis des Mangels, verarbeitet, weiterverkauft oder benutzt
worden ist. Die vertragliche vereinbarte Gewährleistung beträgt 2 Jahre
und beginnt mit dem Monat der Lieferung I Fertigstellung der Leistung!
IX. KATALOGE, URHEBERRECHT
Die Darstellungen in unseren Katalogen und Prospekten sind für die
Ausführung nicht verbindlich. Änderungen in der Ausführung behalten wir
uns jederzeit vor. Für Abweichungen von den Maßen, Massen, Mengen usw.
übernehmen wir keine Gewähr. An Abbildungen, Zeichnungen, Mustern oder
anderen Unterlagen behalten wir uns das Eigentums- und Urheberrecht vor,
diese dürfen ohne unsere Genehmigung Dritten nicht zugänglich gemacht
werden. Dem AG wird untersagt unsere technischen Kenntnisse und
Verfahren Dritten zugänglich zu machen oder selbst zu verwerten.
X. ABTRETUNG
Rechte und Ansprüche der Vertragsparteien aus diesem Vertrag dürfen ohne
vorherige schriftliche Zustimmung der jeweils anderen Vertragspartei
nicht an Dritte abgetreten werden, wobei in unserem Auftrag
selbstständig tätige Fachberater nicht als Dritte im Sinne dieser
Bestimmung gelten.
XI. ERFÜLLUNGSORT UND GERICHTSSTAND
Erfüllungsort ist beiderseits Thuine. Für alle sich aus diesem Vertragsverhältnis ergebenen Rechtsstreitigkeiten ist Lingen der Gerichtsstand, sofern der Besteller Unternehmer, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist. Dies gilt auch für Wechsel- und Scheckprozesse. Wir sind berechtigt, am Sitz des Bestellers zu klagen. * Die Parteien vereinbaren im Streitfall die ausschließliche Anwendbarkeit des Rechts der Bundesrepublik Deutschland. DasUN-Kaufrecht findet keine Anwendung. Stand: Jan. 2016