Allgemeine Verkaufs- und Lieferbedingungen

Ausführung 1/ » v. Jan. 2016

* Im deutschen Zivilrecht gilt grundsätzlich das Prinzip der Vertragsfreiheit. Dieses Prinzip ermöglicht es den an einem Rechtsgeschäft Beteiligten, bei Abschluss eines Vertrages dessen Inhalt frei zu bestimmen. So ist es den Vertragspartnern auch möglich, eine bestimmte Art der Erfüllung zu vereinbaren, oder auszuschließen. Zum anderen können auch gesetzl. Regelungen durch eine andere Möglichkeitder Erfüllung einer Vertrags-/Geldschuld regeln oder vorsehen.

I. GELTUNGSBEREICH

1. Für sämtliche Kauf- und Lieferverträge zwischen der bAU dESIGn H.L.B.-GmbH & Co.KG, als Auftragnehmer (AN) und dem Käufer/Besteller, als Auftraggeber (AG) gelten ausschließlich die nachstehenden Lieferbedingungen als vereinbart. Entgegenstehende Einkaufsbedingungen des AG kommen nur zum Zuge, wenn sie von uns für jedes einzelne Geschäft schriftlich anerkannt werden.
2. Wird in Einzelfällen von den Lieferbedingungen abgewichen, oder eine Bedingung ganz oder teilweise unwirksam, so berührt dies nicht die Wirksamkeit der übrigen Bedingungen. Mündliche Erklärungen, Auskünfte, Empfehlungen und Ratschläge bedürfen zu ihrer wirksamen Vereinbarung der Schriftform.

II. ANGEBOTE UND ABSCHLUSS

1. Unsere Angebote sind freibleibend. Der Besteller ist Auftraggeber und an seine(n) Bestellung I Auftrag in mündlicher oder schriftlicher Erteilung gebunden. Ein etwaiger Rücktritt vom Auftrag I Bestellung ist schriftlich zu erfolgen und bedarf unserer ausdrücklichen Zustimmung. Bei Rückgabe des (der) Auftrages I Bestellung berechnen wir mind. 30% der Auftragssumme als Entschädigung, und zzgl. den entgangenen Gewinn. Die Annahme der Bestellung erfolgt durch eine schriftl. Auftragsbestätigung. Die Ausführung erfolgt nach
Rückgabe der unterzeichneten Bestätigung und Eingang der geforderten Anzahlung! Die Preise gelten ab Werk, zzgl. der jeweilig gesetzl. Mehrwertsteuer.

111. LIEFERUNG

Die vereinbarte Lieferzeit gilt ab Werk. Der Beginn der Lieferzeit setzt die Klarstellung aller Ausführungseinzelheiten voraus. Im Fall höherer Gewalt und Vorkommnisse, die mit der Sorgfalt einer ordentlichen Betriebsführung nicht verhindert werden können, oder Betriebsstörungen (z .B. Krankheit, Streik, Ausfall von Vorlieferanten, Verkehrsstörungen usw.) verlängert sich die Lieferfrist. ln Fällen der unzumutbaren Erfüllung des Vertrages, ist der AN berechtigt von Vertrag zurückzutreten. Ansprüche daraus bestehen nicht.

IV.ZAHLUNGSBEDINGUNGEN

Der AN ist zur Rechnungstellung vor Lieferung, bzw. Fertigstellung berechtigt und Voraus-/ Abschlagzahlungen zu fordern. Forderungen jeglicher Art sind sofort nach Erhalt zur Zahlung fällig. Forderungen mit vereinbartem SKONTO innerhalb 5 Wochentagen oder binnen 10 Tagen NETIO ohne Abzug. Zahlungen sind erst dann erfolgt, wenn der Rechnungsbetrag dem AN-Konto gutgeschrieben ist. Bei Zahlungsverzug sind wir berechtigt dem AG Zinsen in Höhe von 2,5% p.a. über dem jeweiligen Diskontsatz der EZB zu berechnen. Kommt der AG einer Zahlungsaufforderung innerhalb der gesetzlichen Frist nicht nach, so ist der AN berechtigt vom Vertrag mit sofortiger Wirkung zurückzutreten. Ansprüche und Verfahrenskosten sind dem AG zu übertragen.

V. EIGENTUMSVORBEHALT

Alle gelieferten Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung unserer sämtlichen, auch künftigen Forderungen unser Eigentum. Bei laufender Rechnung gilt das Vorbehaltseigentum als Sicherung unserer Saldoforderung. Bei Zahlungsverzug des AG oder Zweifel an seiner Zahlungsfähigkeit, ist der AN zur Rücknahme der gelieferten Ware berechtigt und der AG zur Herausgabe der Ware verpflichtet. Hierzu gestattet der AG bereits jetzt unwiderruflich den Zutritt zu seinen Räumen.

VI. ANNAHMEVERZUG

Wenn der AG nach Auftragserteilung auch nach einer ihm gesetzten Nachfrist die Ware nicht abnimmt, oder die Annahme, oder den Einbau I die Montage verweigert, haben wir das Recht vom Vertrag zurückzutreten und I oder Schadensersatz wegen Nichterfüllung in Höhe von 50% des Bestellpreises zu verlangen. Wird die Annahme auch nach angemessener Nachfrist (max. 6 Monate) verweigert oder die Ware nicht kostendeckend veräußert, berechnen wir dem AG die Gesamtkosten inkl. unserer Veräußerungsbemühungen.

VII. GEWÄHRLEISTUNG

Eingehende Waren, Warenlieferungen und Montageleistungen sind nach Fertigstellung vom AG auf Vollständigkeit und Mängelfreiheit zu prüfen. Gegenüber dem AN, der bAU dESIGn H.L.B. GmbH & Co.KG sind erkennbare Mängel, Beschädigungen und Mengenabweichungen nach Lieferung I Montage unverzüglich, jedoch spätestens innerhalb 3 Kalendertagen nach Erhalt der Lieferung bzw. Montage, schriftlich anzuzeigen. Unterbleibt eine fristgerechte Rüge, so können aus den betreffenden Mängeln keine Ansprüche gegen den AN geltend gemacht werden. Für von uns gelieferte fremde Erzeugnisse haften wir nur in dem Umfang, in dem unsere Unterlieferanten die Gewähr für ihre Fabrikate uns gegenüber übernehmen. Ansprücheaufgrund eines Mangels können nicht anerkannt werden, wenn die Ware in Kenntnis des Mangels, verarbeitet, weiterverkauft oder benutzt worden ist. Die vertragliche vereinbarte Gewährleistung beträgt 2 Jahre und beginnt mit dem Monat der Lieferung I Fertigstellung der Leistung!

IX. KATALOGE, URHEBERRECHT

Die Darstellungen in unseren Katalogen und Prospekten sind für die Ausführung nicht verbindlich. Änderungen in der Ausführung behalten wir uns jederzeit vor. Für Abweichungen von den Maßen, Massen, Mengen usw. übernehmen wir keine Gewähr. An Abbildungen, Zeichnungen, Mustern oder anderen Unterlagen behalten wir uns das Eigentums- und Urheberrecht vor, diese dürfen ohne unsere Genehmigung Dritten nicht zugänglich gemacht werden. Dem AG wird untersagt unsere technischen Kenntnisse und Verfahren Dritten zugänglich zu machen oder selbst zu verwerten.

X. ABTRETUNG

Rechte und Ansprüche der Vertragsparteien aus diesem Vertrag dürfen ohne vorherige schriftliche Zustimmung der jeweils anderen Vertragspartei nicht an Dritte abgetreten werden, wobei in unserem Auftrag selbstständig tätige Fachberater nicht als Dritte im Sinne dieser Bestimmung gelten.

XI. ERFÜLLUNGSORT UND GERICHTSSTAND

Erfüllungsort ist beiderseits Thuine. Für alle sich aus diesem Vertragsverhältnis ergebenen Rechtsstreitigkeiten ist Lingen der Gerichtsstand, sofern der Besteller Unternehmer, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist. Dies gilt auch für Wechsel- und Scheckprozesse. Wir sind berechtigt, am Sitz des Bestellers zu klagen. * Die Parteien vereinbaren im Streitfall die ausschließliche Anwendbarkeit des Rechts der Bundesrepublik Deutschland. DasUN-Kaufrecht findet keine Anwendung. Stand: Jan. 2016